AGB & Lizenzbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen

Diese Website www.contao-estatemanager.com ist Eigentum der Oveleon GbR und wird durch diese betrieben. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, durch diese AGB und Lizenzbedingungen gebunden zu sein und sie zu befolgen, so unterlassen Sie bitte die Nutzung dieser Seite.

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen gelten für Verträge zwischen der Oveleon GbR, Brückenstraße 7, 51379 Leverkusen („Oveleon“ oder „Wir“) und dem Kunden („Kunde“ oder „Sie“).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden Fassung regeln die Vertragsbeziehung zwischen Oveleon und Personen, die bei Oveleon Software bestellen (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“). Oveleon und der Kunde werden gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.

(2) Das Widerrufsrecht nach § 11 steht dem Kunden nur zu, wenn er Verbraucher sein sollte, d.h. eine natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Contao EstateManager

Über unsere Website www.contao-estatemanager.com finden Sie alle Informationen über unsere Open Source Software Contao EstateManager. Der Quellcode und Download des Contao EstateManager steht direkt über die öffentliche GitHub Organisiation zur Verfügung und wird über das composer Repository packagist.org verteilt und kann unter anderem direkt über den Contao Manager installiert werden. Diese Software unterliegt der Lizenz AGPLv3, die Sie hier einsehen können.

§ 3 Kostenpflichtige Erweiterungen

Über unsere Website www.contao-estatemanager.com können Sie außerdem selbstständige Erweiterungen zum Contao EstateManager (nachfolgend „Software“) erwerben. Diese unterliegen den folgenden Bestimmungen.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann die Software 14 Tage lang unverbindlich testen. Dafür muss er die Software über den Composer oder den Contao Manager herunterladen und installieren. Um die Testphase zu starten, gibt er in der Lizenzverwaltung der Software statt eines Lizenzschlüssels das Wort „DEMO“ ein. Der Test ist pro Projekt/Instanz (nachfolgend „Website“) nur einmalig zulässig.

(2) Um die Software nach Ablauf der Testphase weiterverwenden zu können, muss der Kunde einen Lizenzschlüssel für die Software erwerben. Diesen bestellt er auf der Website www.contao-estatemanager.com. Nach Registrierung und Aufgabe der Bestellung erhält der Kunde per E-Mail einen Lizenzschlüssel sowie eine Anleitung zur Installation und Einrichtung der Software. Der Lizenzschlüssel darf nur für eine Website verwendet werden.

(3) Die in Katalogen, Anzeigen und Internetseiten von Oveleon enthaltenen Angaben sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein Angebot von Oveleon dar. Die Bestellung des Kunden über die Website www.contao-estatemanager.com stellt ein Angebot an Oveleon zum Abschluss eines Kaufvertrages über die vom Kunden bestellte Software dar. Nachdem der Kunde seine Bestellung aufgegeben hat, erhält er von Oveleon eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und Einzelheiten zur Bestellung aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern informiert diesen lediglich darüber, dass seine Bestellung bei Oveleon eingegangen ist. Der Kunde ist 14 Tage ab Eingang seiner Bestellung bei Oveleon an diese gebunden.

(4) Ein Kaufvertrag zwischen Oveleon und dem Kunden über die bestellte Software kommt erst dann zustande, wenn Oveleon die Bestellung durch eine weitere E-Mail an den Kunden annimmt (Annahmeerklärung) oder ihr durch Übermittlung eines Lizenzschlüssels für die bestellte Software nachkommt. Oveleon behält sich vor, das Angebot nur bezüglich eines Teils der bestellten Software anzunehmen. Über Software, die nicht in der Annahmeerklärung aufgeführt ist oder für die dem Kunden kein Lizenzschlüssel übermittelt wurde, kommt kein Kaufvertrag zustande.

(5) Der Kaufvertrag kommt nur über die aktuelle Version der Software zustande. Der Kunde erhält zusätzlich laufende Updates der aktuellen Version. Der Kaufvertrag erfasst hingegen nicht spätere neue Versionen (Major Versionen) der Software. Über diese muss jeweils ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

§ 5 Lizenz

(1) Der Herausgeber der Erweiterung / Software ist Inhaber des Urheberrechts und sonstiger gewerblicher Schutzrechte an der Software und behält sich an der Software alle Rechte vor, sofern diese dem Kunden in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen nicht ausdrücklich eingeräumt worden sind.

(2) Der Herausgeber der Erweiterung / Software räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der Software ein (nachfolgend „Lizenz“). Die Lizenz berechtigt den Kunden, die Software im Objektcode auf einer einzelnen Website zu installieren und zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu nutzen.

(3) Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die Software ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu verleasen oder die Software unterzulizenzieren.

(4) Alle Rechte am Quellcode der Software stehen ausschließlich dem Herausgeber der Erweiterung / Software zu. Der Quellcode der Software ist stets einsehbar.

(5) Die Lizenz muss im Falle einer Domainänderung, über die Bestellübersicht auf der Website www.contao-estatemanager.com, über die dafür vorgesehene Funktionalität, einer neuen Domain zugewiesen werden. Oveleon behält sich im Falle von Missbrauch vor, Lizenzschlüssel unangekündigt zu sperren.  

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Lizenzschlüssel gesichert aufzubewahren, sodass ein unberechtigter Zugang bzw. unzulässiges Kopieren verhindert wird.

(2) Dem Kunden ist es untersagt, technische Maßnahmen zum Schutz der Software zu umgehen.

§ 7 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot

(1) Es gelten die in Katalogen, Anzeigen und/oder Internetseiten von Oveleon angegebenen, jeweils aktuellen Preise. Alle Preisangaben sind in Euro und zuzüglich Umsatzsteuer. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Preise - Irrtum und Druck- bzw. Tippfehler vorbehalten - auf die jeweils abgebildeten Softwareprodukte in den Katalogen, Anzeigen und der Internetseite von Oveleon gemäß entsprechender Beschreibung.

(2) Die Zahlung der Vergütung erfolgt mittels der auf der Internetseite von Oveleon angebotenen Zahlungsmethoden. Oveleon behält sich vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen. Bei registrierten Kunden kann Oveleon zusätzliche Zahlungsmethoden anbieten. Bei Rechnungsstellung behält Oveleon sich eine Bonitätsprüfung vor. Alle Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen; erst wenn Oveleon über den Betrag verfügen kann, gilt die Zahlung als erfolgt. Die Kosten des Geldtransfers gehen zulasten des Kunden.

(3) Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen von Oveleon in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt hat.

(4) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 8 Gewährleistung

(1) Oveleon gewährleistet während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, dass die Funktionsweise der Software im Wesentlichen der Spezifikation der Software entspricht.

(2) Oveleon gewährleistet nicht, dass die Software den Anforderungen des Kunden entspricht. Oveleon übernimmt keine Gewährleistung für technische Einzelheiten oder die Eignung der Software für einen bestimmten Zweck, sofern in der Spezifikation der Software nichts anderes bestimmt ist. In der Spezifikation der Software oder sonstigen Dokumentation festgelegte Spezifikationen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.

(3) Bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalls wird Oveleon nach eigener Wahl Mängel der Software durch Fehlerbehebung, Ersatzbeschaffung, Updates oder Releases einer neuen Version der Software beheben. Oveleon stehen zwei Versuche zur Nachbesserung zu. Gelingt es Oveleon nicht, die Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben, ist der Kunde zur Reduzierung der Vergütung (Minderung) berechtigt. Sollte es sich um einen wesentlichen Mangel handeln, ist der Kunde statt zur Minderung auch zum Rücktritt berechtigt.

(4) Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu,

a) wenn er die Software nicht bestimmungsgemäß oder missbräuchlich nutzt, oder
b) wenn er die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Oveleon modifiziert oder verändert, oder
c) wenn Probleme oder Fehler darauf beruhen, dass die Software mit Programmen genutzt wurde, die mit der Software nicht kompatibel sind,

es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf die Software zurückzuführen ist.

(5) Sofern dem Kunden aufgrund Gewährleistung ein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zusteht, unterliegt dieser der Haftungsbeschränkung des nachstehenden § 9.

§ 9 Haftung

(1) Oveleon haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Oveleon liegen.

(2) Oveleon haftet nicht für Schäden, die auf eine ungeeignete, unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Software zurückzuführen sind.

(3) Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet Oveleon nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft von Oveleon verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von Oveleon arglistig verschwiegen wurde. Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht von Oveleon, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

(4) Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung von Oveleon auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(5) Eine weitergehende Haftung von Oveleon ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen unberührt.

§ 10 Vertrieb eigener Erweiterungen

(1) Für Agenturen und Programmierer, die eigene Erweiterungen des Contao EstateManager über die Website www.contao-estatemanager.com vertreiben möchten, gelten ergänzend die folgenden Regelungen dieses § 10.

(2) Sie sind berechtigt, eigene Erweiterungen des Contao EstateManager zu programmieren und über die Website www.contao-estatemanager.com zu vertreiben. Hierzu schließen Sie mit uns einen gesonderten Kooperationsvertrag. Dieser berechtigt Sie, Ihre Erweiterungen auf der Website www.contao-estatemanager.com zum Kauf anzubieten. Für jeden Verkauf einer solchen Erweiterung erheben wir eine Provision von 30 % des Kaufpreises.

(3) Sie versichern hiermit, dass Ihre Erweiterungen den gesetzlichen Vorgaben, einschließlich des Datenschutzrechts, entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.

(4) Für den Fall, dass es durch Ihre Erweiterung zu einem Schaden bei Oveleon oder bei einem Kunden von Oveleon kommt oder Oveleon ein Schaden dadurch entsteht, dass Ihre Erweiterung den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht oder Rechte Dritter verletzt, verpflichten Sie sich hiermit, uns von der Haftung insoweit freizustellen und uns den entstandenen Schaden zu ersetzen.

§ 11 Nebenabreden, anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

(1) Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn Oveleon den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist der Geschäftssitz von Oveleon.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.

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